Modulare Truppausbildung bei der Feuerwehr Aschheim

16.01.2017 um 10:11 Uhr

Bericht

Premiere – Modulare Truppausbildung bei der Feuerwehr Aschheim

Premiere bei der Freiwilligen Feuerwehr Aschheim: Am 9. Januar 2017 startete die erste Modulare Truppausbildung (MTA). Die MTA stellt die Grundausbildung der Feuerwehrangehörigen in Bayern dar und löst bayernweit die ehemalige Ausbildung nach den Lehrgängen Truppmann Teil 1 und Teil 2 sowie Truppführer ab. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) beschreibt die Ausbildung für die Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland. In Bayern ist diese Dienstvorschrift zwar nicht eingeführt, bildet aber trotzdem die Grundlage für die Ausbildung. Für die Umsetzung am Standort ist der Kommandant verantwortlich.
15 Angehörige der Feuerwehr Aschheim – unterteilt in zwei Gruppen – absolvieren die Ausbildung, welche sich in zwei bzw. drei Module untergliedert: Das Basismodul (Januar bis Juli 2017) beinhaltet alle Grundtätigkeiten und Kompetenzen, die jeder Feuerwehranghörige beherrschen und erwerben muss. Die Inhalte des Moduls richten sich strikt nach den Aufgaben innerhalb eines Trupps und orientieren sich deutlich stärker an den praktischen Aufgaben des Trupps statt wie bisher auf theoretischem Wissen. Der Abschluss des Basismoduls und die bestandene Zwischenprüfung berechtigen grundsätzlich zur Teilnahme an Einsätzen.
An das Basismodul schließt das zweijährige Modul „Ausbildungs- und Übungsdienst“ an (ab September 2017). Während dieser Zeit sollen die Feuerwehrangehörigen ihre im Basismodul erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten vertiefen und sich so für die Abschlussprüfung qualifizieren.
Feuerwehren mit einer erweiterten Ausstattung können die Ausbildung nach eigenen Vorstellungen durch sog. Ergänzungsmodule erweitern. Da es sich bei der Feuerwehr Aschheim um eine Feuerwehr mit einem breiten Einsatzspektrum und entsprechend erweiterter Ausstattung handelt, werden während des Moduls „Ausbildungs- und Übungsdienst“ diverse Ergänzungsmodule in Orientierung an den diesbezüglichen Ausarbeitungen der Kreisausbildung erfolgen, etwa zu den Themen „Hydraulische Rettungsgeräte“, „Hebegeräte“, „Wärmebildkamera“ und „Taktische Ventilation und Mobiler Rauchverschluss“.
Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung nach dem Ausbildungs- und Übungsmodul. Mit Bestehen der Prüfung erlangen die Feuerwehrangehörigen die Truppführerqualifikation nach FwDV 2. Ob dann auch die Funktion Truppführer übernommen werden kann, entscheidet der Kommandant.