IM NOTFALL 112

31.03.2022 um 15:12 Uhr

Bericht

Wenn in einer Kommune ein Brand ausbricht, eine Explosionsgefahr besteht oder technische Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder sonstigen Notständen geleistet werden muss,  werden die Feuerwehren der entsprechenden Gemeinde / Kommune alarmiert um die Gefahren zu beseitigen und damit die genannten Pflichtaufgaben – Bayrisches Feuerwehrgesetzt Art. 1 (1) –  zu erfüllen.

Soweit so theoretisch und bürokratisch.

Nur hilft die am besten ausgebildete und aufgestellte Feuerwehr nichts, wenn sie nicht über den Notstand in Kenntnis gesetzt wird.

Egal ob es brennt, Personen verletzt (beispielsweise Verkehrsunfall) oder erkrankt sind, erhebliche Sachgüter oder die Umwelt in Gefahr sind, am Anfang eines jeden Einsatzes der Feuerwehr steht der Notruf Tel. -> 112.

Über den Notruf 112 kommt man automatisch bei der zuständigen integrierten Leitstelle (für den Landkreis ist das die ILS München) raus und wird vom Disponenten abgefragt – 5 W – Fragen.

Dieser erstellt aufgrund der Meldung einen Einsatz, welcher dann anhand der Schadensörtlichkeit automatisch an die zuständige Leistelle weitergeleitet wird. Für Feuerwehreinsätze wird der Einsatz an die Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) des Landkreises München weitergeleitet.

Der Disponent in der FEZ alarmiert nun die zuständigen Einheiten.

Immer wieder kommt es vor, dass z.B. die Telefonnummer vom Feuerwehrgerätehaus, oder Kammerad*innen direkt auf ihren privaten Telefonen, angerufen werden, um die Feuerwehr zu „alarmieren“.

Diese Art der Alarmierung ist zum einen unsicher, da z.B. das Telefon im FwGh nicht rund um die Uhr besetzt ist, sondern erfordert zum anderen weitere, zeitraubende Zwischenschritte.

Daher im Notfall bei FEUER und UNFALL die bekannte Notrufnummer

112