APRIL APRIL

01.04.2026 um 00:00 Uhr

Bericht

 

DAS WAR NATÜRLICH NUR EIN APRILSCHERZ

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

vor dem Hintergrund des in Kürze in Kraft tretenden Bayerischen Wohnraumzugangs- und Sicherheitsgesetzes (BayWoZuSiG) hat die Gemeinde entschieden, die Umsetzung des § 47a Abs. 1 BayWoZuSiG bereits mit sofortiger Wirkung zu veranlassen. Hiernach sind alle Bewohnerinnen und Bewohner künftig verpflichtet, einen vollständigen Satz der Wohnungs- und Hausschlüssel bei der zuständigen Kommune zu hinterlegen.

Der Gesetzgeber begründet diese Maßnahme mit einer „optimierten Einsatzfähigkeit kommunaler Gefahrenabwehrkräfte“ sowie der „Erhöhung der wohnraumspezifischen Zugriffsbereitschaft im Ereignisfall“. Kurz gesagt: Feuerwehr und Rettungskräfte sollen künftig jederzeit Zugang zu allen Gebäuden erhalten können, ohne Türen beschädigen zu müssen.

Die Schlüssel werden zentral im neu eingerichteten „Kommunalen Sicherheits- und Zugriffszentrum (KomSiZ)“ verwahrt. Der Zugang erfolgt ausschließlich durch autorisierte Einsatzkräfte und nur in begründeten Notfällen. Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Hinterlegungspflicht für alle Haushalte verbindlich ist. Es gilt eine gewisse Kulanzfrist, die der Gesetzgeber jedoch nicht weiter benannt hat.

Aufbewahrungsstelle
Das KomSiZ Aschheim befindet sich für die Bürgerinnen und Bürger im Rathaus der Gemeinde Aschheim (Saturnstr. 48).

Gebührenregelung:
Wer bereits am 01.04.2026 einen Termin zur Schlüsselabgabe vereinbart, wird von der jährlichen Verwaltungsgebühr in Höhe von 39,- Euro für das erste Jahr befreit. Bitte beachten: bei Anmeldung zu einem späteren Termin fällt die Gebühr regulär an.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe im Sinne der kommunalen Sicherheit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Feuerwehr Aschheim